Prüfungsausschüsse

Aufgaben eines Prüfungsausschusses

Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf von Prüfungen zu gewährleisten. Auf Grundlage der Studien- bzw. Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges besitzt er folgende Kompetenzen:

  • Anerkennung von Leistungsnachweisen
  • Zulassung und Abnahme von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen
  • Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt
  • Entscheidung über Auslegungsfragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung

Gesetzliche Grundlage

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt.

Letzte Änderung: 28.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster