Prüfungsplan

Wintersemester 2024|25

 vorläufiger Prüfungsplan -schriftlich-

icon_pdfPrüfungen -mündlich-

 (Änderungen möglich | Stand: 01.11.2024)

 

  • Prüfungsanmeldezeitraum im WS 2024|25:    ---15.11.-30.11.2024---
  • Alle Prüfungsleistungen (schriftlich und mündlich) des Wintersemesters 2024|25 werden ausschließlich im o.g. Zeitraum angemeldet.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist sind Prüfungsanmeldungen ausgeschlossen.

 

Weitere Regelungen zu Prüfungsan-/abmeldungen im Wintersemester 2024|25

  • Ein Rücktritt von schriftlichen Prüfungen ist ohne Begründung bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
  • Ein Rücktritt von mündlichen Prüfungen, für die ein konkreter Prüfungstermin mit den Prüfenden vereinbart wurde, ist ohne Begründung bis 3 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Das Prüfungsamt und die Prüfenden sind über den Prüfungsrücktritt zu informieren.
  • Mündliche Prüfungen, für die kein konkreter Prüfungstermin mit den Prüfenden vereinbart wurde, müssen nicht abgemeldet werden. Es wird amtsseitig automatisch ein Prüfungsrücktritt veranlasst. Prüfende müssen nicht informiert werden.
  • Unentschuldigtes Fehlen bei einer angemeldeten Prüfung wird als ,nicht bestanden (5,0)‘ wegen Nichterscheinen bewertet.
  • Im Krankheitsfall kann ein Prüfungsrücktritt durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beantragt werden.

Die Anmeldung von Prüfungen, für die die Onlineanmeldung nicht verfügbar ist, erfolgt durch Einreichen des ausgefüllten Anmeldeformulars innerhalb des oben genannten Anmeldezeitraumes. Die Anmeldung ist fristgerecht, wenn die Einreichung des Anmeldeformulars im o.g. Zeitraum erfolgt ist. Die Verbuchung der Anmeldung wird möglicherweise erst nach Fristablauf erfolgen.

Prüfungsrücktritte, die online nicht durchführbar sind, erfolgen durch Einreichen des ausgefüllten Abmeldeformulars innerhalb der oben genannten Frist.

Ausgefüllte Formulare werfen Sie in den Briefkasten neben dem FEIT Prüfungsamtsbüro in G10|152 ein oder senden sie als Email Anhang an .

 

Am Prüfungstag nicht vergessen: Zum Prüfungstermin einen Lichtbildausweis und den Studierendenausweis mitnehmen und nach Aufforderung vorlegen!!

Letzte Änderung: 01.11.2024 - Ansprechpartner: Susanne Bögelsack