Prüfungsausschüsse
Aufgaben eines Prüfungsausschusses
Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf von Prüfungen zu gewährleisten. Auf Grundlage der Studien- bzw. Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges besitzt er folgende Kompetenzen:
- Anerkennung von Leistungsnachweisen
- Zulassung und Abnahme von Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen
- Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt
- Entscheidung über Auslegungsfragen bei der Anwendung der Prüfungsordnung
Gesetzliche Grundlage
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt.